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Die 7 Grundsätze
des Roten Kreuzes
MENSCHLICHKEIT
Aus
dem Wunsche heraus entstanden, die Verwundeten auf den Schlachtfeldern
unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das Rote Kreuz auf
internationaler und nationaler Ebene, menschliches Leiden unter allen
Umständen zu verhüten und zu lindern. Es ist
bestrebt, Leben und
Gesundheit zu schätzen sowie die Ehrfurcht vor dem Menschen
hochzuhalten. Es fordert gegenseitiges Vertrauen, Freundschaft,
Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen
Völkern.
UNPARTEILICHKEIT
Es
macht keinen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit, Rassen,
Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Es
ist
einzig bemüht, den Menschen nach Maß ihrer Not zu
helfen und bei der
Hilfe den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben.
NEUTRALITÄT
Um
sich das gegenseitige Vertrauen zu erhalten, enthält sich das
Rote
Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch an
politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen
Auseinandersetzungen.
UNABHÄNGIGKEIT
Das
Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen
Rotkreuzgesellschaften
den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit
zur Seite stehen und den
jeweiligen Landesgesetzen unterstellt sind, sollen sie dennoch eine
Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach
den
Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.
FREIWILLIGKEIT
Das
Rote Kreuz ist eine Einrichtung der
freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.
EINHEIT
Es
kann in einem Land nur eine einzige
Rotkreuzgesellschaft geben. Sie soll allen offenstehen und ihre
humanitäre Tätigkeit über das gesamte Gebiet
erstrecken.
UNIVERSALITÄT
Das
Rote Kreuz ist eine weltumfassende
Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und
verpflichtet sind, einander zu helfen.
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